Grundlagen des Rehabilitationssports
Der Rehabilitationssport basiert auf
§ 44 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX.
An dieser Stelle wird der Rehasport definiert als "ärztlich verordneten Rehabilitationssport in Gruppen unter ärztlicher Betreuung und Überwachung, einschließlich Übungen für behinderte oder von Behinderung bedrohte Frauen und Mädchen, die der Stärkung des Selbstbewusstseins dienen".
Es handelt sich um eine ergänzende Leistung zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben, welche durch die Rehabilitationsträger getragen werden müssen
(vgl. § 44 Satz 1 SGB IX).
Viele unserer Mitglieder kamen mit einem Verordnungsschreiben eines Arztes zu uns und wurden, nicht zuletzt wegen des sehr guten zwischenmenschlichen Klimas in unserer Sportgruppe, treue Mitglieder. Dieses Verordnungsschreiben ist jedoch kein "Muß" um Mitglied unseres Vereins zu werden. Wir betreiben keinen Leistungssport, sondern achten darauf, dass der ausgeübte Sport dem Körper nicht schadet.
Seit nunmehr über 55 Jahren bieten wir Frauen, Männern und Kindern mit körperlich bedingten Einschränkungen Hilfestellung durch fachlich fundierten, behutsamen Behindertensport. Hierdurch sollen die Einschränkungen verbessert oder erwünschte Bewegungszustände erhalten werden.
Die Ausbildung unserer Übungsleiterinnen und Übungsleiter ist so angelegt, dass unsere Sportgruppe berechtigt ist, ärztliche Verordnungen für die Durchführung von Rehabilitationssport anzunehmen und mit den Krankenkassen abzurechnen .
Neben den vorstehenden Aufgaben stehen unserem Verein auch lizenzierte Sportabzeichenprüfer zur Verfügung, welche berechtigt sind, das
Deutsche Sportabzeichen für Menschen mit Behinderungen abzunehmen.